Hausratversicherung – was ist versichert?

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Einige Versicherte wissen nicht genau bei welchen Schadensfällen ihre Hausratversicherung in Kraft tritt und welche Schäden nicht abgedeckt werden. Da Gefahren für das eigene Hab und Gut dauerhaft präsent sind und meist ein Großteil des Vermögens im eigenen Haushalt steckt, ist die Hausratversicherung, neben der Privathaftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Ein Feuerschaden durch einen Adventskranz, der Diebstahl von hochwertigen Einrichtungsgegenständen oder zerstörte Möbel durch einen Wasserschaden können schnell enorme Werte vernichten. Im Schadensfall ersetzt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden zum aktuellen Neuwert der Gegenstände.

Wie der Name schon nahelegt, ist über die Hausratversicherung alles versichert was zum Haushalt gehört. Laut den Versicherungen werden die Gegenstände im Haushalt wie folgt kategorisiert:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Bilder, Vorhänge, Teppiche
  • Gebrauchsgegenstände wie Kleidung, Haushaltgeräte, Bücher und Computer
  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel, Bargeld und Wertgegenstände wie Kunstwerke oder Schmuck
  • Einbaugegenstände, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie Sanitäranlagen, Einbauküche, Schränke
  • Sonstige Gegenstände wie Kfz-Zubehör, Sportgeräte, Haustiere usw.

Einfach gesagt: Alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden kann, ist über die Hausratversicherung abgesichert. Die versicherten Gefahren sind bei den Versicherern gleich, aber je nach Gesellschaft gibt es individuelle Zusatzleistungen, die der Kunde je nach Bedarf hinzufügen kann. Der Basisschutz deckt Schäden bei folgenden Ursachen ab:

  • Blitz, Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Brand, Explosion und Implosion
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Raub oder Einbruchdiebstahl im Urlaub

    Zusätzlich ist es bei den meisten Versicherern, gegen einen Aufpreis der Versicherung, möglich sich für weitere potenzielle Schadensfälle zu wappnen. Diese Leistungen beinhalten:

    • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    • Überspannungsschäden durch Blitz
    • Glasbruchschäden an Gebäudeverglasung und Mobiliar
    • Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Rückstau
    • Seng- und Schmorschäden (z. B. durch eine glimmende Zigarette)
    • Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten oder Wäsche auf der Leine
    • Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeuge
    • Fahrraddiebstahl
    • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    • Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten
    • Bruch von Glaskeramikkochflächen

    Generell gilt, dass die im Basisschutz integrierten Leistungen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können. Beispielsweise bieten einige Gesellschaften manche der Zusatzleistungen schon im Basisschutz an. Hier lohnt sich ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote und Tarife der Versicherer. Da die persönliche Lebenssituation sich schnell ändern kann, ist es wichtig die Versicherung dementsprechend anzupassen. Des Weiteren sollte die Hausratversicherung dem Wert des Haushaltes angepasst sein, um im Schadensfall finanzielle Verluste zu vermeiden. Damit die Versicherung im Schadensfall auch eintritt, müssen die vertraglich vereinbarten Pflichten durch den Versicherungsnehmer beachtet werden.

    Bei folgenden Schäden greift der Versicherungsschutz nicht:

    • bei Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
    • bei Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben
    • bei einfachen Diebstahlschäden durch Einschleichen in Wohnungen oder Trickbetrug

    Es ist ratsam die Leistungen zur Schadensübernahme vor Vertragsabschluss genau durchzugehen. Der Versicherungsnehmer sollte sich, je nach persönlichem Besitz und Ansprüchen, hinsichtlich einer Hausratversicherung fragen: was ist wichtig für mich? Jeder sollte außerdem darauf achten, dass die Nebenleistungen ausreichend gedeckt sind, da viele Schadensfälle Folgekosten nach sich ziehen. Das können beispielsweise Abtransportkosten, Aufwendungen für den Austausch von Wohnungseingangsschlössern oder Übernachtungskosten sein.

    In der Regel ist der mitgeführte Hausrat auch auf Reisen über die Hausratversicherung versichert. Bei Schäden, die außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes entstehen, greift die sogenannte Außenversicherung. Diese ist Vertragsbestandteil der Hausratversicherung und sichert Gegenstände ab, die sich für eine begrenzte Zeitperiode außerhalb der Wohnung befinden – meist weltweit. Laptop, Kamera, Bekleidung und mehr sind aber nicht nur im Urlaub abgesichert. Die Außenversicherung greift auch, wenn sich in der Heimat, zum Beispiel, ein Raub unter Androhung von Gewalt im Alltag ereignet. Ein einfacher Diebstahl hingegen ist nicht versichert, da dieser als “allgemeines Lebensrisiko” klassifiziert wird. Hier gilt zu beachten, dass auch die Außenversicherung an einige Bedingungen gekoppelt ist. So dürfen die Gegenstände in der Regel nicht länger als drei Monate vom Versicherungsort entfernt sein. Außerdem ist die Schadenssumme hier viel niedriger als die Versicherungssumme, die übernommen wird. In der Regel ersetzen die Versicherer im Rahmen der Außenversicherung 10 Prozent.

    Häufig ist Verbrauchern das Risiko, das mit unzureichendem Versicherungsschutz einhergeht, nicht bewusst. Gerade die Urlaubszeit und die dunklen Wintermonate sind eine Hochzeit für Wohnungseinbrüche. Oft wird dem Verbraucher erst bewusst wie wichtig eine Hausratversicherung ist, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Schneller als gedacht, kann ein Brand, Wasserrohrbruch oder Einbruch das Leben auf den Kopf stellen.

    Aufgrund der schlechten Beweislage ist die Aufklärungsrate bei Einbruchdiebstahl eher gering, weswegen Polizei und Verbraucherschutz zum Abschluss einer passenden Hausratversicherungraten. Zudem wird geraten, dass der Versicherungsnehmer vor Eintritt eines Schadenfalls sämtliche Kaufbelege aufbewahrt und Fotos vom Besitz macht, da diese im Schadensfall von der Versicherung benötigt werden. Wenn bei einem Einbruch beispielsweise Bargeld, Gold, Kunst, Schmuck oder Juwelen gestohlen werden und keine Nachweise existieren, kann es passieren, dass die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommt. Sofern keine Belege vorhanden sind, argumentiert die Versicherung oft, dass der Versicherungsnehmer “grob fahrlässig” gehandelt habe.

    Wer sich den Ärger mit der Versicherung im Schadensfall sparen will, findet bei der Trisor GmbH einen sicheren Ort, um Bargeld, Gold, Kunst, Schmuck, Juwelen oder persönliche Erinnerungsstücke vor Feuer-, Wasser- und Einbruchschäden zu schützen. Das Sicherheitsunternehmen bietet Kunden durch vollautomatisierte und hochmoderne Schließfachanlagen die Möglichkeit ihre wertvollsten Besitztümer sicher und jederzeit zugänglich außerhalb ihres eigenen Heims aufzubewahren. Der Prozess von der Registrierung bis zur Eröffnung des persönlichen Schließfachs ist schnell und unkompliziert. Bereits nach der Online-Registrierung und eines Identitätsnachweises vor Ort, kann das Schließfach unabhängig genutzt werden. Der Inhalt jedes Schließfaches ist durch den Vermieter in Höhe von 5.000,00 EUR gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und bei Einbruchdiebstahl und Raub innerhalb der Geschäftsräume versichert. Es besteht außerdem die Möglichkeit mit der Anmietung des Schließfaches eine Zusatzversicherung in Höhe von 500.000 Euro abzuschließen. Auf Anfrage kann auch auf individueller Basis eine entsprechend höhere Versicherungssumme vereinbart werden.

    Quellen: